Geschenke an Geschäftsfreunde — 50-€-Freigrenze prüfen (§ 4 Abs. 5 Nr. 1 EStG)
Geschenkwert eingeben — der Rechner prüft die 50-€-Freigrenze pro Empfänger und Jahr und zeigt, ob der volle Betriebsausgabenabzug erhalten bleibt oder komplett entfällt.
Angaben zum Geschenk
Geschenkwert, Vorsteuerabzug und Anzahl der Empfänger eingeben, das Ergebnis wird automatisch berechnet.
Frühere Berechnungen wiederherstellen. Bereits als PDF exportierte Einträge sind zur Sicherheit eingefroren — nicht mehr veränderbar, nur zur Ansicht.
Übersicht mehrerer Empfänger
Die 50-€-Grenze gilt je Empfänger und Jahr — bei gleich hohen Geschenken ist das Ergebnis für jeden Empfänger identisch, die Summe wird nicht mit der Grenze verglichen.
| Empfänger | Geschenkwert | Status | Abzugsfähig |
|---|
Rechtsgrundlage: § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG, Freigrenze seit 1.1.2024 von 35 € auf 50 € angehoben (Wachstumschancengesetz). Netto bei vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmen, brutto inkl. USt sonst.
Freigrenze ist kein Freibetrag — der Unterschied
Bei einem Freibetrag (z.B. 110 € je Betriebsveranstaltung) bleibt nur der übersteigende Teil steuerpflichtig, der Rest bleibt begünstigt. Bei dieser Freigrenze von 50 € gilt das Gegenteil: Wird sie auch nur um 1 Cent überschritten, entfällt der Betriebsausgabenabzug für das gesamte Geschenk — nicht nur für den übersteigenden Teil. Diese Verwechslung ist einer der häufigsten Fehler bei der Geschenke-Buchhaltung.
Für Sachzuwendungen an eigene Betriebsveranstaltungen gilt eine andere Rechtsgrundlage mit echtem Freibetrag: betriebsveranstaltung.kukanilea.de.
Alternative bei Überschreitung: Pauschalversteuerung § 37b EStG
Wird die 50-€-Grenze überschritten, kann der Zuwendende die Zuwendung stattdessen mit 30 % pauschaler Einkommensteuer versteuern (§ 37b EStG) und den Betriebsausgabenabzug dadurch erhalten — der Empfänger muss die Zuwendung dann nicht selbst versteuern. Ein eigenständiges, komplexeres Thema mit Anmelde- und Anzeigepflichten, hier bewusst nicht durchgerechnet. Steuerberatung empfohlen.
Was dieser Rechner nicht abbildet
5 Punkte zur Genauigkeit dieser Berechnung
- Nur gleich hohe Geschenke je Empfänger — unterschiedliche Werte je Empfänger müssen einzeln geprüft werden.
- Keine Durchrechnung der Pauschalversteuerung nach § 37b EStG, nur als Hinweis erwähnt.
- Keine Sachzuwendungen an eigene Arbeitnehmer (andere Rechtsgrundlage, monatliche Sachbezugsfreigrenze statt Jahresgrenze pro Geschäftspartner).
- Keine Bewirtungskosten (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG, dort 70 % statt 0/100 % abzugsfähig).
- Keine Prüfung, ob mehrere Geschenke an dieselbe Person im selben Jahr bereits zusammengerechnet wurden — das muss der Nutzer selbst sicherstellen.
Dieser Rechner ersetzt keine Steuerberatung. Alle Berechnungen laufen ausschließlich in Ihrem Browser, es werden keine Daten gespeichert oder übertragen.